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Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen ohne Ausschreibung möglich

Der heutige Schlussantrag des Generalanwalts vor dem Europäischen Gerichtshof in Brüssel bestätigt die Forderung des BRK zur Befreiung des Rettungsdienstes von der Ausschreibungspflicht (sog. Bereichsausnahme).

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