Von 19.-21. April 2024 fand nach mehrjähriger Pause erneut der Wettbewerb aller Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer der Wasserwacht Bayern in Lauingen statt.
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Von 19.-21. April 2024 fand nach mehrjähriger Pause erneut der Wettbewerb aller Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer der Wasserwacht Bayern in Lauingen statt.
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Die Geschäftsführer*innen der Kreis- und Bezirksverbände tagen mehrmals jährlich gemeinsam mit der Landesgeschäftsführung. Die Geschäftsführerkonferenz hat unter anderem die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aktivitäten zu koordinieren und dient satzungsgemäß als Beratungsgremium für den Landesvorstand und das Präsidium. Dabei handelt es sich um das wichtigste hauptamtliche Gremium im Bayerischen Roten Kreuz.
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Die Geschäftsführer*innen der Kreis- und Bezirksverbände tagen mehrmals jährlich gemeinsam mit der Landesgeschäftsführung. Die Geschäftsführerkonferenz hat unter anderem die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aktivitäten zu koordinieren und dient satzungsgemäß als Beratungsgremium für den Landesvorstand und das Präsidium. Dabei handelt es sich um das wichtigste hauptamtliche Gremium im Bayerischen Roten Kreuz.
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Die Geschäftsführer*innen der Kreis- und Bezirksverbände tagen mehrmals jährlich gemeinsam mit der Landesgeschäftsführung. Die Geschäftsführerkonferenz hat unter anderem die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aktivitäten zu koordinieren und dient satzungsgemäß als Beratungsgremium für den Landesvorstand und das Präsidium. Dabei handelt es sich um das wichtigste hauptamtliche Gremium im Bayerischen Roten Kreuz.
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Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) führte ab dem 1. Juli 2023 in den stationären Pflegeeinrichtungen bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für die höchstens vorzuhaltende personelle Ausstattung mit Pflege- und Betreuungspersonal ein. Durch die Neuverteilung von Aufgaben müssen sich die Einrichtungen anders organisieren.
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Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) führte ab dem 1. Juli 2023 in den stationären Pflegeeinrichtungen bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für die höchstens vorzuhaltende personelle Ausstattung mit Pflege- und Betreuungspersonal ein. Durch die Neuverteilung von Aufgaben müssen sich die Einrichtungen anders organisieren.
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Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) führte ab dem 1. Juli 2023 in den stationären Pflegeeinrichtungen bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für die höchstens vorzuhaltende personelle Ausstattung mit Pflege- und Betreuungspersonal ein. Durch die Neuverteilung von Aufgaben müssen sich die Einrichtungen anders organisieren.
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