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Bildungs- und BetreuungseinrichtungenBildungs- und Betreuungseinrichtungen

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Rotkreuzkurs Erste Hilfe - Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Team Ausbildung

Tel.: 09221 9745-6060
Fax: 09221 9745-7000

ausbildung(at)kvkulmbach.brk.de

Rot-Kreuz-Platz 1
95326 Kulmbach

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Unser Lehrgangsangebot richtet sich an

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas
  • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten
  • Mitarbeitende aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt

Hinweise

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.

Weitere Informationen finden Sie auch in der DGUV-Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb.

Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang  gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Besonderheiten zur Kostenübernahme:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Sie müssen dort zwingend vor der Teilnahme ein personalisiertes Abrechnungsformular beantragen Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Auch die BGW hat ein eigenes Abrechnungsverfahren, so dass zwingend vor der Teilnahme ein Antrag gestellt werden muss Link
  • KUVB/LUK Bayern: Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme muss zwingend vor Teilnahme am Kurs gestellt werden. Informationen zur Beantragung, finden Sie unter www.kuvb.de/Praevention/Erste Hilfe

Kurse & Termine

Rotkreuzkurse Erste Hilfe bei uns vor Ort