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Rotkreuzkurs Erste Hilfe - Service und FAQ

Team Ausbildung

Tel.: 09221 9745-6060
Fax: 09221 9745-7000

ausbildung(at)kvkulmbach.brk.de

Rot-Kreuz-Platz 1
95326 Kulmbach

Formulare für den betrieblichen Ersthelfer

Mitglieder BGW (BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) Link

Mitglieder BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe Link

Fragen und Antworten zu unseren Rotkreuzkursen (FAQ)

Wie lange dauert die Ausbildung?

Unsere Rotkreuzkurse sind in Unterrichtseinheiten bzw. Unterrichtsstunden angegeben. Eine Unterrichtsstunde bzw. -einheit dauert 45 Minuten. Die Dauer ist im jeweiligen Lehrgangstyp angegeben.

Wie lange ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig?

In der Regel ist die ausgestellte Erste-Hilfe-Bescheinigung unbegrenzt gültig. Ausgenommen hiervon sind betriebliche Ersthelfer, bei denen der Gesetzgeber eine Erste-Hilfe-Fortbildung im Zeitraum von maximal 2 Jahren, nach erfolgter Erste-Hilfe-Ausbildung vorschreibt. Bitte beachten Sie pandemiebedingte Vorgaben der DGUV.

Einige Führerscheinstellen fordern ebenfalls diese Zweijahresfrist ein. Viele Berufsgruppen (Medizinische Berufe, Lehrer, usw.) sowie Bereiche aus Sport und Freizeit haben ebenfalls Fristen eingeführt. Hier wenden Sie sich bitte an den bei Ihnen zuständigen Verantwortlichen.

Wir empfehlen mindestens alle drei bis fünf Jahre den Rotkreuzkurs aufzufrischen.

Kann ich eine Ersatzbescheinigung erhalten?

Wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre an einem Rotkreuzkurs teilgenommen haben und eine Ersatzbescheinigung benötigen, so stellen wir Ihnen diese gerne gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € aus.

Muss ich am gesamten Lehrgang teilnehmen?

Eine Verkürzung der Ausbildung durch verspätetes Erscheinen, bzw. eine vorzeitige Beendigung ist leider nicht möglich. In diesem Fall dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen.

Muss ich mich zu den Lehrgängen anmelden?

Ja! Eine verbindliche Anmeldung ist zu allen unseren Kursen zwingend erforderlich. Nutzen Sie bitte hierzu unser sicheres Online-Anmeldeverfahren:

Wählen Sie Ihren gewünschten Lehrgang und klicken Sie auf Anmelden!

Falls Sie über eine Berufsgenossenschaft abrechnen möchten, beachten Sie bitte, dass bei einigen Berufsgenossenschaften eine zusätzliche Anmeldung oder Beantragung im Vorfeld erforderlich ist, um eine Kostenübernahme sicher zu stellen.

Was sind Exklusive Lehrgänge / Inhouse-Schulungen?

Inhouse-Schulungen werden ab einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Hierfür erklärt sich der Auftraggeber bereit, einen geeigneten Schulungsraum zur Verfügung zu stellen. Weitere Details werden in einem separaten Vertrag mit dem BRK Kreisverband Kulmbach festgelegt, der auch die AGBs umfasst.

Wie kann ich einen Exklusivlehrgang bzw. eine Inhouse-Schulung buchen?

Wenden Sie sich als Firma, Verein oder sonstige Einrichtung bitte direkt an das BRK Kreisverband Kulmbach.

Wie kann ich die Lehrgangsgebühr bezahlen?

Grundsätzlich können Sie die Lehrgangsgebühren in Bar zu Beginn des Lehrgangs bei unserer Ausbilderinnen oder unserem Ausbilder bezahlen. Bitte bringen Sie den Geldbetrag möglichst passend mit. Alternativ steht Ihnen bei der Onlineanmeldung PayPal als Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung.

Tritt als Kostenträger eine Firma auf, bzw. ist die Abrechnung für eine Firma mit der Berufsgenossenschaft nicht möglich, werden die Teilnahmegebühren der entsendenden Firma bzw. Einrichtung in Rechnung gestellt. Exklusivkurse für Firmen/Vereinen und Einrichtungen können den Kurs per Rechnung bezahlen oder mit der Berufsgenossenschaft abrechnen lassen.

Beachten Sie zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft, dass einzelne Berufsgenossenschaften in Vorfeld eine Anmeldung oder einen Kostenantrag voraussetzen.

Muss ich mit Stornogebühren rechnen?

Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich anerkannt und vom BRK Kreisverband Kulmbach in gleicher Form bestätigt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In besonders schwerem Fall wie bei einer schweren, akuten Erkrankung, Unfall oder Todesfall sehen wir von einer Stornogebühr ab. Für die Einzelfallprüfung behalten wir uns jedoch vor, einen Nachweis (z.B. Attest) anzufordern. Die Forderung der Stornogebühr richtet sich an den Lehrgangsteilnehmer, bzw. den Auftraggeber. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der an dem Lehrgang teilnimmt.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung mit.

Betriebliche Ersthelfer bringen bitte, das vom Arbeitgeber unterschriebene und gestempelte BG-Anmeldeformular (Anmeldung und Teilnahmebestätigung für Erste-Hilfe) samt eventuell erforderlicher Kostenzusage im Original direkt zum Lehrgang mit. Das BG-Anmeldeformular steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Wo kann ich parken?

Als Lehrgangsteilnehmer im BRK Kreisverband Kulmbach steht Ihnen unser Parkplatz während der Dauer des Lehrgangs zur Verfügung.

Welche Kleidung ist ideal?

Nachdem ein Großteil des Lehrgangs aus praktischen Übungen besteht, tragen Sie bitte leichte und bequeme Kleidung, sowie rutschfestes Schuhwerk.

Gibt es Pausen während des Lehrgangs?

Die Ausbildung wird regelmäßig durch kurze Pausen unterbrochen und es findet eine Mittagspause statt.

Gibt es eine Lehrgangsverpflegung?

Vom BRK Kreisverband Kulmbach ist für Erste-Hilfe Lehgänge keine Verpflegung vorgesehen. Es gibt die Möglichkeit in unserem Kreisverband selbst mitgebrachte Trinkflaschen mit einem Wasserpender aufzufüllen oder Getränke je nach Verfügbarkeit käuflich zu erwerben.
Essen kann selbst mitgebracht oder in den Pausen in den umliegenden Geschäften bezogen werden.

Kann ich meine Kinder / Babys zum Lehrgang mitbringen?

Leider haben wir in Rotkreuzkursen keine Möglichkeit eine Kinderbetreuung oder Aufsicht anzubieten. Wir bitten um Ihr Verständnis und persönliche Rücksprache, ob je nach Lehrgangsart die Anwesenheit von Kinder / Baby unter Ihrer Aufsicht möglich ist.

Was passiert, wenn ein Lehrgang durch das BRK abgesagt wird?

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ersatztermine für öffentliche Lehrgänge werden im Internet bekannt gegeben oder mit dem Auftraggeber vereinbart.

Raucher/Nichtraucherschutz

Das BRK als eine Gesundheitsorganisation ist eine Nichtrauchereinrichtung. Rauchern steht im Außenbereich eine „Raucherinsel“ zur Verfügung.

Was passiert mit meinen Daten?

Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

Wer übernimmt Haftung für meine Wertgegenstände/ Garderobe?

Das BRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Teilnehmenden bei Beschädigung oder Verlust während des Lehrgangs. Das BRK übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter beschränkt.