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EuGH-Urteil: Sonderstatus von Rotkreuzschwestern gefährdet!

<p><span><span>Das Bayerische Rote Kreuz bedauert, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Entscheidung vom 17. November den Sonderstatus von Rotkreuzschwestern als Nicht-Arbeitnehmerinnen und ihren karitativen Auftrag auf europäischer Ebene grundsätzlich nicht anerkannt hat. Die endgültige Entscheidung wurde vom EUGH  an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen, um mögliche Ausnahmen auf nationaler Ebene zu prüfen. </span></span></p> <p><span></span> </p> <p><span><span>Auch der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Seiters bedauert die Verfügung des EUGH: "Die Arbeit der 25.000 Rotkreuzschwestern muss in ihren bewährten Strukturen für das DRK als unverzichtbare Säule unserer Arbeit als nationale Hilfsgesellschaft erhalten bleiben." BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk ergänzt: "Rotkreuzschwestern sind keine abhängig Beschäftigten sondern Mitglieder einer humanitären Organisation". </span></span></p> <p><span>Die Schwesternschaften vom Roten Kreuz  haben zu der Entscheidung des EUGH  eine Unterschriftenkampagne unter </span><a href="http://www.change.org/rotkreuzschwestern"><span><span>www.change.org/rotkreuzschwestern</span></span></a><span> oder unter der Facebookseite </span><a href="https://www.facebook.com/vds.drk"><span><span><a href="https://www.facebook.com/vds.drk" target="_blank">www.facebook.com/vds.drk</a></span></span></a><span> gestartet, die am Freitag vor der Bundesratssitzung überreicht werden soll. Die Stellungnahme der Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer ist in einem Video unter </span><a class="external-link" href="http://www.rotkreuzschwestern.de/" target="_self" title="">www.rotkreuzschwestern.de</a><span><span> abzurufen.</span></span></p> <p><span><span></span></span> </p> <p><span><span>Das BRK ruft alle Interessenten auf, sich an dieser Kampagne zu beteiligen.</span></span></p> <p> </p> <p><span> </span></p> <p> </p> <p><span> </span></p> <p> </p>

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