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Korrekte Abrechnung im Rettungswesen

<p>Ja, irgendwie hat sie mit Zaster zu tun – die ZAST. Die „Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst GmbH“, von der alle Fahrten mit dem Rettungsdienst in Bayern abgerechnet werden. (Siehe auch Infografik auf der nächsten Seite) Die Abrechnungs- und Inkassosstelle der bayerischen Hilfsorganisationen hat ihren Sitz in München, und von ihr werden alle Rechnungen geschrieben, ganz gleich ob ein Krankentransport, ein Notfall- oder ein Notarzteinsatz. 422 Rettungsdienststandorte gab es 2016 in Bayern, 229 Notarztstandorte und 16 Hubschrauberstandorte – insgesamt von allen Durchführenden des Rettungsdienstes zusammen. Allein das BRK, das mehr als 80 Prozent aller Fahrten im Rettungswesen übernimmt, rückte im vergangenen Jahr 1,3 Millionen Mal für Notfälle aus und fuhr 600.000 weitere Einsätze. Nicht jeder Einsatz ist für die ZAST abrechenbar: Notfälle, in denen der Patient gar nicht mehr zuhause angetroffen wird oder er sich weigert, im Rettungswagen mitzufahren, gehören dazu. Nur nach einer notärztlichen Versorgung kann so ein Einsatz verrechnet werden. Oder Fälle, bei denen ein Brandmelder Alarm gibt und die Feuerwehr alarmiert wird – dann ist die Begleitung durch einen Rettungswagen vorgeschrieben und zur Sicherheit der Feuerwehrler sehr sinnvoll. Wenn niemand verletzt ist, gilt diese Begleitfahrt ebenfalls als nicht abrechenbar. </p> <p>Für jeden Einsatz übermittelt das BRK an die ZAST die Datengrundlage für eine Rechnung. Diese stellt eine Rechnung an Selbstzahler, also zum Beispiel an privatversicherte Patienten, und kassiert den landesweit einheitlichen Rechnungsbetrag. Nicht-abrechenbare Einsätze laufen nur in die Statistik. Alle weiteren Kostenträger, zum Beispiel die Krankenkassen oder Krankenhäuser, erhalten ebenfalls eine Rechnung und bezahlen damit ihren Anteil zur Refinanzierung des Rettungsdienstes. <br>Das BRK erhält kein Geld pro Einsatz, so wie ein Handwerker, der eine Waschmaschine repariert hat. Sondern es erhält wöchentlich eine Abschlagszahlung, bis am Ende des Jahres eine mit den Krankenkassen ausgehandelte Jahressumme für die Durchführung des Rettungsdienstes erreicht ist. <br>Das BRK muss am Jahresende eine Spitzabrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten durchführen. Eine Über- oder Unterdeckung muss dann im Nachgang mit den Kostenträgern geklärt werden, entweder zahlt das BRK die Überdeckung zurück oder erhält den Betrag, der sich aus der Unterdeckung ergibt. Beim Rettungsdienst in Bayern wird die sogenannte „Vorhaltung“ der Hilfsorganisationen finanziert, also der Aufwand, der aus der Bereitstellung von Mitarbeitern, Fahrzeugen und Rettungswachen entsteht. Beim BRK wird mit dem Rettungsdienst kein Gewinn erzielt. Darüber wachen die Kostenträger ebenso wie die ZAST. </p>

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