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Stellungnahme zur Aufhebung des Katastrophenfalls: Weiterhin Finanzierung für Hilfsorganisationen sicherstellen

Mit der Feststellung des Katastrophenfalls am 16. März 2020 durch Ministerpräsident Markus Söder haben weitreichende gesetzliche Regelungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) Anwendung gefunden. Hierdurch wurden unter anderem Fragen der Alarmierung, der Refinanzierung der Einsatzkosten und der Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte geregelt.

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