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Vereinigung der Pflegenden und Bayerisches Rotes Kreuz: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht schadet mehr, als dass sie hilft.“

Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2021 beschlossen, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, aber auch in Arztpraxen und im Rettungsdienst, bis zum 15. März 2022 Nachweise zum Geimpft- oder Genesenen-Status vorlegen müssen.

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