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Warnung von psychischen Belastungen: Jugendarbeit ist sozialer Anker

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die sog. „2G-Regelung“ für die Jugendverbandsarbeit eingeführt. Das hat zur Folge, dass viele Jugendliche von den Angeboten der Jugendarbeit ausgeschlossen werden. Die Regelung ist aus Sicht des Bayerischen Roten Kreuzes und des Bayerischen Jugendrotkreuzes darüber hinaus auch deshalb problematisch, weil viele Jugendliche gar keinen Zugang zu einer Impfung haben und der Impfwille oft an der Entscheidung der Erziehungsberechtigten scheitert.

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