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Weitere Lockerungen der Besuchsbeschränkungen: Soziale Isolation verhindern – Infektionsschutz gewährleisten – Pflegebedürftige schützen

Die bayerische Staatsregierung lockert mit der Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. Bay IfSMV) zum 24.06.2020 nahezu alle besuchseinschränkenden Maßnahmen in den stationären Einrichtungen, in den Altenheimen und im Betreuten Wohnen.

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