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Zusätzliches Personal muss auf Fachkraftquote angerechnet werden!
Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) hat für das Jahr 2019 turnusgemäß die Federführung in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG FW) übernommen.
Die Vizepräsidentin des BRK, Brigitte Meyer, übernahm den Vorsitz von Pfarrer Michael Bammessel, Präsident des Diakonischen Werks Bayern.
Bei einem Pressegespräch am Dienstag, 22. Januar, stellte Meyer wichtige Forderungen der Wohlfahrtsverbände im Bereich Pflege und Integration vor. Die BRK-Vizepräsidentin kritisierte das vom Bundesgesundheitsministerium eingeführte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das seit Jahresbeginn gilt. Nur neu eingestellte Pflegefachkräfte würden ab 1.1.2019 finanziert, nicht aber Pflegekräfte, die bereits im Herbst 2018 eingestellt wurden. Diese zusätzlichen Pflegekräfte dürften auch nicht in die Berechnung der Fachkraftquote einbezogen werden und erhöhten letztlich die Fachkraftquote in Bayern. „Wir fordern die Anerkennung aller über den Pflegesatz hinaus beschäftigten Pflegefachkräfte als ‚zusätzliche Pflegekräfte‘ und die Rücknahme der Festlegung, dass die ‚zusätzlichen Pflegefachkräfte‘ bei der Berechnung der 50-Prozent-Fachkraftquote nicht mit einbezogen werden dürfen“, sagte Meyer.
Im Blick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz forderte Meyer bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte unkomplizierte und schnelle Verfahren. Die Visaerteilung und die Verfahren zur Prüfung der Unterlagen dauerten viel zu lange. So müssten noch eine ganze Reihe von Hürden abgeschafft werden, zum Beispiel die Altersbeschränkung von 25 Jahren bei Beginn der Ausbildung. Das BRK setze sich für den Zugang aller zu Ausbildungsmöglichkeiten ein, insbesondere wenn unklar ist, ob die Personen ausreisen müssen oder können.
Beim Thema Integration sehen die Wohlfahrtsverbände durch die Einrichtung von Ankerzentren eine Verschlechterung der Geflüchteten in vielerlei Hinsicht, so führten etwa die hohe Konzentration von Geflüchteten und die lange Verweildauer zu mehr Konflikten und mehr Polizeieinsätzen. Besonders schutzbedürftige Personen, wie die der kranken Menschen, Frauen und Kinder, würden häufig zu spät identifiziert und mangelhaft berücksichtigt. Auch das Kindeswohl sei unter den Bedingungen extrem gefährdet. Die BRK-Vizepräsidentin begrüßte die Finanzierung einer bundesweiten Verfahrensberatung, wies aber darauf hin, dass diese Beratung unbedingt behördenunabhängig erfolgen müsse.
„Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind ganz starke Säulen unserer Gesellschaft“, betonte Meyer. Dies habe sich gerade kürzlich wieder in der „Schneekatastrophe“ gezeigt. Das Miteinander von Ehrenamt und Hauptamt zähle zu den größten Stärken der Wohlfahrtsverbände. Die Palette des Engagements sei bunt gefächert – von der Kinder- und Jugendarbeit bis zu den Hospizvereinen und der Seniorenarbeit. Das BRK plant in diesem Jahr die ganze Bandbreite des ehrenamtlichen Engagements in den Blick der öffentlichen und politischen Wahrnehmung rücken.
Der Präsident des Diakonischen Werks Bayern, Michael Bammessel, zog eine positive Bilanz der Arbeit der Wohlfahrtsverbände im vergangenen Jahr. Der Schwerpunkt auf „Armut im reichen Bayern“ habe mit vielen regionalen Veranstaltungen und der bayerischen Armutskonferenz im Sommer 2018 in München die Armutsproblematik in den Blick von Politik und Öffentlichkeit gerückt. „Es kann heute niemand mehr behaupten, es gäbe diese Probleme in Bayern nicht“, so Bammessel. Das Programm des ersten Kabinetts unter Söder habe im Frühjahr milliardenschwere Pakete für soziale Maßnahmen wie Familiengeld und Pflegegeld enthalten. Es sei jedoch ein „Trauerspiel“, dass die Frage nach der Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz IV oder Sozialhilfe zwischen Berlin und München auf dem Rücken der Bedürftigen ausgetragen würde. Insgesamt bleibe die Armutsfrage im neuen Koalitionsvertrag eher ein Randthema. „Wir können nur hoffen, dass sich die Staatsregierung über den Koalitionsvertrag hinaus auch ambitionierte Ziele für die Armutsbekämpfung setzt“, so der Diakoniepräsident.