Der Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes tagte am 22. Juni 2020 erstmalig seit Beginn der Coronavirus-Pandemie in Form einer Videokonferenz.
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Der Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes tagte am 22. Juni 2020 erstmalig seit Beginn der Coronavirus-Pandemie in Form einer Videokonferenz.
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Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.06.2020 stellt die Vizepräsidentin des BRK, Brigitte Meyer, das dreijährige Projekt „Starkes Netzwerk - Elternbegleitung Kempten“ des BRK-Kreisverbandes Oberallgäu vor.
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Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.06.2020 stellt die Vizepräsidentin des BRK, Brigitte Meyer, das dreijährige Projekt „Starkes Netzwerk - Elternbegleitung Kempten“ des BRK-Kreisverbandes Oberallgäu vor.
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Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.06.2020 stellt die Vizepräsidentin des BRK, Brigitte Meyer, das dreijährige Projekt „Starkes Netzwerk - Elternbegleitung Kempten“ des BRK-Kreisverbandes Oberallgäu vor.
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Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.06.2020 stellt die Vizepräsidentin des BRK, Brigitte Meyer, das dreijährige Projekt „Starkes Netzwerk - Elternbegleitung Kempten“ des BRK-Kreisverbandes Oberallgäu vor.
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Mit der Feststellung des Katastrophenfalls am 16. März 2020 durch Ministerpräsident Markus Söder haben weitreichende gesetzliche Regelungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) Anwendung gefunden. Hierdurch wurden unter anderem Fragen der Alarmierung, der Refinanzierung der Einsatzkosten und der Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte geregelt.
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Mit der Feststellung des Katastrophenfalls am 16. März 2020 durch Ministerpräsident Markus Söder haben weitreichende gesetzliche Regelungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) Anwendung gefunden. Hierdurch wurden unter anderem Fragen der Alarmierung, der Refinanzierung der Einsatzkosten und der Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte geregelt.
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Mit der Feststellung des Katastrophenfalls am 16. März 2020 durch Ministerpräsident Markus Söder haben weitreichende gesetzliche Regelungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) Anwendung gefunden. Hierdurch wurden unter anderem Fragen der Alarmierung, der Refinanzierung der Einsatzkosten und der Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte geregelt.
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Mit der Feststellung des Katastrophenfalls am 16. März 2020 durch Ministerpräsident Markus Söder haben weitreichende gesetzliche Regelungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) Anwendung gefunden. Hierdurch wurden unter anderem Fragen der Alarmierung, der Refinanzierung der Einsatzkosten und der Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte geregelt.
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