Bild3.jpg
Für betriebliche ErsthelferFür betriebliche Ersthelfer

Sie befinden sich hier:

  1. Leistungsbereiche
  2. Rotkreuzkurse
  3. Für betriebliche Ersthelfer

Rotkreuzkurs Erste Hilfe - Für betriebliche Ersthelfer

Team Ausbildung

Tel.: 09221 9745-6060
Fax: 09221 9745-7000

ausbildung(at)kvkulmbach.brk.de

Rot-Kreuz-Platz 1
95326 Kulmbach

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer mit 9 Unterrichtseinheiten wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten eines Betriebes. Es sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen eines Betriebes macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" wie

  • Stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Anwendung eines automatisierten externen Defibrillator (AED)

beinhaltet der Lehrgang noch folgende Themen und Anwendungen:

  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auch in der DGUV-Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb.

Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Besonderheiten zur Kostenübernahme:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Sie müssen dort zwingend vor der Teilnahme ein personalisiertes Abrechnungsformular beantragen Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Auch die BGW hat ein eigenes Abrechnungsverfahren, so dass zwingend vor der Teilnahme ein Antrag gestellt werden muss Link
  • KUVB/LUK Bayern: Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme muss zwingend vor Teilnahme am Kurs gestellt werden. Informationen zur Beantragung, finden Sie unter www.kuvb.de/Praevention/Erste Hilfe

Kurse & Termine

Rotkreuzkurse Erste Hilfe bei uns vor Ort