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BRK begrüßt Novelle des Katastrophenschutzgesetzes

<p><span>-<strong><em> Schrittweise Umsetzung der Helfergleichstellung </em> </strong>- </span></p> <p>   </p> <p>Die gestern im Innenausschuss des Bayerischen Landtages zum zweiten Mal beratene Novelle des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes enthält nach Auffassung von BRK-Präsident Theo Zellner entscheidende und längst überfällige Verbesserungen der Rechtsstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Schnelleinsatz-Gruppen der Hilfsorganisationen im Alarmierungs- und Einsatzfall. "Wir begrüßen deshalb diese Änderungen im Katastrophenschutzgesetz sehr als einen riesengroßen Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation", sagt der BRK-Präsident.</p> <p>   </p> <p>Für die vom Innenausschuss gestern noch nicht beschlossene Einbeziehung von Ausbildungszeiten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Freistellungs- und Lohnersatzanspruch sei der politische Wille bei allen Beteiligten erkennbar, so Theo Zellner. Hier sei ihm eine schnellstmögliche Aufnahme ins Katastrophenschutzgesetz oder in eine Ausführungsverordnung signalisiert worden, wenn dazu die notwendigen haushaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen seien.</p> <p>   </p> <p>"Das BRK als größte bayerische Hilfsorganisation vertraut nun darauf, dass die Helfergleichstellung im Herbst vollständig abgeschlossen werden kann, wenn der Nachtragshaushalt verabschiedet wird", sagt BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk. Etwas anderes sei den vielen zigtausend Ehrenamtlichen nicht mehr vermittelbar, so das BRK. "Rom ist schließlich auch nicht an einem Tag erbaut worden", so Stärk, warnt aber davor, dass dies auch beim nächsten Anlauf nicht klappt. </p> <p> </p> <p><span> </span></p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p>

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